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Ob Bauoberleitung oder Bauüberwachung, ob für Verkehrsinfrastruktur, Hochbau oder Ingenieurbau – die IMC ist „Ihr Manager am Bau“.

Wir erbringen unsere Überwachungsleistungen für Sie gemäß der folgenden Leistungsbilder und Richtlinien:

Mögliche Leistungen auf einen Blick:
  • Bauoberleitung gem. § 55 HOAI, Lph. 8
  • Örtliche Bauüberwachung gem. § 57 HOAI
  • Objektüberwachung gem. § 15 HOAI, Lph. 8
  • Bauüberwachung Bahn
  • Bauüberwacher mit betrieblichen Aufgaben (Ziffer 4.2 Betra) und Sicherungsüberwacher (Technisch Berechtigter)
  • Baubegleitung (Qualitätssicherung auf Baustellen)