Ob Bauoberleitung oder Bauüberwachung, ob für Verkehrsinfrastruktur, Hochbau oder Ingenieurbau – die IMC ist „Ihr Manager am Bau“.
Wir erbringen unsere Überwachungsleistungen für Sie gemäß der folgenden Leistungsbilder und Richtlinien:
Mögliche Leistungen auf einen Blick:- Bauoberleitung gem. § 55 HOAI, Lph. 8
- Örtliche Bauüberwachung gem. § 57 HOAI
- Objektüberwachung gem. § 15 HOAI, Lph. 8
- Bauüberwachung Bahn
- Bauüberwacher mit betrieblichen Aufgaben (Ziffer 4.2 Betra) und Sicherungsüberwacher (Technisch Berechtigter)
- Baubegleitung (Qualitätssicherung auf Baustellen)
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